Privatpilotenlizenz PPL-N / PPL-A JAR-FCL

Ein Privat-Pilotenschein für Motorflugzeuge kann, je nach persönlichem Geschmack und Geldbeutel, in modularen Schritten aufgebaut werden. Alle hier beschriebenen Lizenzen und Erweiterungen gelten für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge für Sichtflüge am Tage.



Basislizenz PPL-N (nationale Lizenz)

Für Sichtflüge am Tag innerhalb Deutschlands mit leichten Motorflugzeugen bis 750 kg Abfluggewicht. Dies sind sind zum Beispiel schnelle 2-Sitzer wie die Aquila A210 mit 120 Knoten Reisegeschwindigkeit (rund 220 km/h) oder auch Klassiker wie das Oldtimer-Spornradflugzeug Piper PA-18.

Voraussetzungen Keine (Fußgänger)
Flugzeuge 2-Sitzer
Abfluggewicht bis 750kg
Flüge innerhalb Deutschlands
Mindestausbildung 30 Blockzeitstunden Flugunterricht und 56 Stunden theoretischer Unterricht
Prüfung Praktische und theoretische Prüfung

Je nach gewählten Ausbildungsflugzeugen, Ausbildungszeitraum, Ihrer eigenen Initiative und Ihren Lernerfolgen bewegen sich die Ausbildungskosten in der Regel zwischen 5.500 und 7.500 EUR. Hinzu kommen Landegebühren und Flugsicherungsgebühren, sowie Prüfungsgebühren und ggf. Kosten für das Medical.

Klassenberechtigung 2 Tonnen

Die PPL-N kann mit dieser Klassenberechtigung erweitert werden. Das bedeutet das nun auch Motor-flugzeuge bis 2 Tonnen Abfluggewicht geflogen werden können. Jedoch auch nur innerhalb von Deutschland. Mit dieser Klassenberechtigung können Sie beispielsweise alle Flugzeuge, 2- und 4-Sitzer, fliegen (nach entsprechender Einweisung).

Voraussetzungen PPL-N
Flugzeuge 2- und 4-Sitzer
Abfluggewicht bis 2.000kg
Flüge innerhalb Deutschlands
Mindestausbildung 5 Blockzeitstunden Flugunterricht (theoretischer Unterricht nach Bedarf)
Prüfung Praktische Prüfung

Je nach gewählten Ausbildungsflugzeugen, Ausbildungszeitraum, Ihrer eigenen Initiative und Ihren Lernerfolgen bewegen sich die Ausbildungskosten in der Regel zwischen 1.100 und 1.300 EUR.

Funknavigatorische Zusatzausbildung

Mit dieser Erweiterung können Sie dann auch ins Ausland (JAR-Mitgliedsstaaten) fliegen.

Voraussetzungen PPL-N und Klassenberechtigung 2 Tonnen
Flugzeuge 2- und 4-Sitzer
Abfluggewicht bis 2.000kg
Flüge innerhalb Deutschlands und Ausland
Mindestausbildung 10 Blockzeitstunden Flugunterricht und 20 Stunden theoretischer Unterricht
Prüfung Praktische Prüfung

Je nach gewählten Ausbildungsflugzeugen, Ausbildungszeitraum, Ihrer eigenen Initiative und Ihren Lernerfolgen bewegen sich die Ausbildungskosten in der Regel zwischen 2.300 und 2.900 EUR.

PPL-A (JAR-FCL) Lizenz

Alle drei Einzelausbildungen zusammen, die PPL-N, die Klassenberechtigung 2 Tonnen und die Funknavigatorische Zusatzausbildung können auf eine PPL-A (JAR-FCL) Lizenz umgeschrieben werden. Nach der Umschreibung entfällt die Abflug-Gewichtsbegrenzung von 2 Tonnen!

 

Die direkte Möglichkeit alle 3 Stufen (PPL-N, Klassenberechtigung 2 Tonnen und die Funknavigatiorische Zusatzausbildung in einem Ausbildungsdurchgang zu erlagen steht mit der PPL-A (JAR-FCL) Ausbildung zur Auswahl. Dieser Weg ist die kompakteste und schnellste Ausbildungsvariante. Statt drei Prüfungsdurchläufen wird bei diesem Ausbildungsweg nur ein Prüfungsdurchlauf (Theorie und Praxis) gefordert. Nachfolgend beschreiben wir den direkten Weg zur PPL-A (JAR-FCL) Lizenz.

Voraussetzungen Keine (Fußgänger)
Flugzeuge Einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge (in der Regel 2- und 4 Sitzer)
Abfluggewicht Keine Begrenzung
Flüge Deutschland und Ausland
Mindestausbildung 45 Blockzeitstunden Flugunterricht und 56 Stunden theoretischer Unterricht
Prüfung Praktische und theoretische Prüfung

Je nach gewählten Ausbildungsflugzeugen, Ausbildungszeitraum, Ihrer eigenen Initiative und Ihren Lernerfolgen bewegen sich die Ausbildungskosten in der Regel zwischen 9.000 und 11.000 EUR. Hinzu kommen Landegebühren und Flugsicherungsgebühren, sowie Prüfungsgebühren und ggf. Kosten für das Medical.

Hier endet dann die Privat-Pilotenausbildung in Einzelmodulen. Weiter geht es dann nur mit Zusatzlizenzen wie der Kunstflugberechtigung, Nachtflugausbildung, Instrumentenflug (IFR) oder, wer nach noch höherem strebt, der weitere Weg zum Berufspiloten.

CVFR Ausbildung (kontrollierter Sichtflug)

CVFR ist der kontrollierte Sichtflug im Luftraum Charlie. Die CVFR-Ausbildung ist die Voraussetzung für die Benutzung der Lufträume Charlie. Der Luftraum C (Charlie) beginnt ab FL 100 oder unterhalb FL 100 um Verkehrsflughäfen oberhalb der Kontrollzone (CTR). Die CVFR-Ausbildung ist in der JAR-FCL PPL-A Ausbildung bereits enthalten. Die CVFR-Ausbildung beinhaltet in der Hauptsache die Funknavigatorische Weiterbildung des PPL-A Piloten. 

Voraussetzungen PPL-A (ICAO)
Mindestausbildung 10 Blockstunden Flugunterricht und 20 Stunden Theorie
Prüfung Praktische und theoretische Prüfung

Je nach gewählten Ausbildungsflugzeugen, Ausbildungszeitraum, Ihrer eigenen Initiative und Ihren Lernerfolgen bewegen sich die Ausbildungskosten in der Regel zwischen 2.300 und 2.800 EUR.

Die CVFR-Berechtigung ist auch Voraussetzung für die Nachtflugausbildung (NVFR). Die theoretischen Kenntnisse werden in einer theoretischen Prüfung nachgewiesen (ca. 120 Fragen), die praktische Fähigkeiten bei einem Prüfungsflug.

NVFR Ausbildung (Nachtflug)

Mit der Nachtflug-Berechtigung können Sie auch bei Nacht fliegen. Nacht ist bei der Fliegerei 30 Minuten nach Sonnenuntergang (SS +30 = SunSet + 30 Minuten). Auch das Flugzeug muß für den Nachtflug zugelassen sein und der/die Flugplätze (für Start und Landung) müssen auch Nachtflugbetrieb anbieten. 

Die Ausbildung umfaßt praktische Nachtflugübungen mit und ohne Fluglehrer. Es erfolgt keine Prüfung vor einem Prüfungsrat. Die Befähigung wird von einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, in der Regel also der Flugschule, bestätigt.

Voraussetzungen PPL-A (ICAO) und CVFR oder PPL-A JAR-FCL
Mindestausbildung je 10 Platzrunden mit und ohne Fluglehrer und 2 Überlandstrecken mit Lehrer (selbstverständlich alle bei Nacht)
Prüfung Keine

Je nach gewählten Ausbildungsflugzeugen, Ausbildungszeitraum, Ihrer eigenen Initiative und Ihren Lernerfolgen bewegen sich die Ausbildungskosten in der Regel zwischen 1.500 und 1.800 EUR.

Kunstflugausbildung

Ungewöhnliche Fluglagen freiwillig einleiten. Die praktische Ausbildung beinhaltet folgende Flugübungen: Überschlag, Turn, gesteuerte Rolle, hochgezogene Rollenkehre, Aufschwung, Rückenflug und Trudeln (Gesamtdauer ca. 5 Flugstunden). Die Kunstflugausbildung umfaßt eine theoretische und praktische Schulung auf einem kunstflugtauglichen Schulflugzeug, bspw. einer Robin 2160D oder einer 8KCAB, auf das Sie ggf. noch eine Einweisung benötigen.

Voraussetzungen PPL-N mit 2 Tonnen Berechtigung oder PPL-A (ICAO) oder PPL-A JAR-FCL. Außerdem mindestens 50 Flugstunden als verantwortlicher Pilot, einen stabilen Kreislauf, einen ausgeprägten Gleichgewichtssinn und ein gutes Orientierungsverhalten.
Mindestausbildung 5 Stunden
Prüfung Praktische Prüfung